NEAPOLITANISCHER PIZZATEIG
vier Zutaten in den Verhältnissen einer EU-Verordnung
Als Merktafel gemacht statt als Tabelle: oben das, weswegen man sie aufhängt und über den Raum hinweg liest, darunter die vollständige Übersicht in kleinerer Schrift.
Drei Größen in einem Archiv — vom Blatt für den Kühlschrank bis zum Plakat für die Wand.
Verhältnisse, Zeiten und Temperaturen stammen aus der Spezifikation „Pizza Napoletana" (g.t.S.), Verordnung (EU) Nr. 97/2010 der Kommission vom 4. Februar 2010. Die Prozentsätze sind vom Liter Wasser auf die Mehlmasse umgerechnet. Geprüft am 30.07.2026.